2. Im Oktober 2014 hatte die Vorinstanz erstmals über die Kosteneffizienz der Sozialdienste in der wirtschaftlichen Sozialhilfe entschieden und gestützt darauf für die Jahre 2012 und 2013 die Boni und Mali festgelegt. Daraufhin erhoben mehrere Gemeinden gegen den ihnen auferlegten Malus Beschwerde bei der GEF und stellten unter anderem die Rechtmässigkeit des Bonus-Malus-Systems grundsätzlich in Frage. Da in all diesen Verfahren dieselben Rechtsfragen zu klären waren, wurde das Verfahren vorerst nur in einem Fall (Leitverfahren; GEF.2014-12496) bis zum materiellen Entscheid weitergeführt, während die übrigen Verfahren sistiert wurden.