Dennoch ist die Vorinstanz darauf hinzuweisen, dass Ziffer 2.7 Satz 2 missverstanden werden kann. Daher wird empfohlen, künftig die folgende Formulierung zu verwenden: „Im Bereich Obdach / Wohnen werden ausschliesslich die effektiven ungedeckten Gesamtkosten bis zum maximal ermächtigten Kostendach finanziert, nicht jedoch finanzielle Reserven, die auf der Stufe der Gemeinde oder des Leistungserbringers gebildet wurden.“ 6. Kosten