„Im Bereich Obdach / Wohnen werden ausschliesslich die effektiven ungedeckten Gesamtkosten bis zum maximal ermächtigten Kostendach finanziert. Eine Bildung von finanziellen Reserven ist auf der Stufe der Gemeinde sowie auf der Stufe des Leistungserbringers nicht gestattet.“ 4.2 Mit Beschwerde vom 22. Februar 2018 macht die Beschwerdeführerin geltend, das in Auflage 2.7 verfügte Verbot der Bildung von finanziellen Reserven sei rechtswidrig. Dazu ist folgendes festzuhalten: