Ebenso unverständlich seien die Ausführungen der Vorinstanz, sie wolle Kosten „auf den Staat abwälzen". Schliesslich habe die Vorinstanz keine Ausführungen zum Thema Rechtsgleichheit gemacht. Der Beschwerdeführerin sei bekannt, dass der Kanton in Verträgen, die er direkt mit Institutionen abschliesse, die Bildung von Reserven gewähre; ein Auszug eines solchen Vertrags liege ihr vor und könne bei Bedarf zu den Akten gegeben werden.