Daraufhin sei bei den Auflagen aller Ermächtigungen im Bereich Obdach/Wohnen verdeutlicht worden, dass dies nicht zulässig sei. Die Beschwerdeführerin versuche, die von ihr mit den Leistungserbringerinnen vereinbarte Reservenbildung bzw. die ihr dadurch entstehenden Kosten dem Lastenausgleich zuzuführen und das diesbezügliche Kostenrisiko auf den Staat abzuwälzen, was unzulässig sei.