dach/Wohnen bis zur letzten Ermächtigungsperiode nur stichprobenweise erfolgt, vor der letzten Ermächtigungsperiode jedoch sei ein umfassendes Controlling aller Gemeinden mit einer Ermächtigung im Bereich Obdach/Wohnen vorgenommen worden. Dabei habe sich gezeigt, dass die Beschwerdeführerin unzulässigerweise Reserven dem Lastenausgleich zugeführt habe. Daraufhin sei bei den Auflagen aller Ermächtigungen im Bereich Obdach/Wohnen verdeutlicht worden, dass dies nicht zulässig sei.