Die Ausführungen in der Wegleitung 2004 müssten weiterhin gelten: Könne ein Betrieb keine Reserven bilden, seien allfällige künftige Defizite nicht gedeckt. Für den Betrieb sei es langfristig schwierig, sich auf dem Markt zu behaupten, da das Angebot weder verbessert noch erweitert werden könne. - Die Praxisänderung bzw. das Verbot der Reservebildung seien unverhältnismässig und damit rechtswidrig. Es gäbe mildere Mittel, wie beispielsweise konkrete Vorgaben im Rahmen der Ermächtigung bezüglich Bildung und Verwendung von Reserven.