- Es gebe keine Vorgaben in Gesetz oder Verordnung zur Bildung und Verwendung von Reserven im Bereich Lastenausgleich, institutionelle Sozialhilfe, Obdach und Wohnen. Zudem halte die auf der Website der GEF publizierte Wegleitung „Institutionelle Sozialhilfe“ vom November 2004 zum Thema Reserven fest, dass die Auftragnehmerinnen über unternehmerische Freiheit verfügen würden und dass im Leistungsvertrag festgelegt werde, in welchem Rahmen mit den Ertragsüberschüssen Reserven gebildet werden könnten und wofür diese Reserven einzusetzen seien.