Bereich Obdach/Wohnen für die Ermächtigungsperiode 2018 bis 2021 Seite 8 von 21 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2.1.3 Mit Beschwerde vom 22. Februar 2018 macht die Beschwerdeführerin geltend, Ziffer 2.7 des Dispositivs, welche die Bildung von finanziellen Reserven auf Stufe der Gemeinde sowie auf der Stufe des Leistungserbringers untersage, sei aus mehreren Gründen rechtswidrig: