2.1.2 Die Vorinstanz stützt ihre Verfügung vom 22. Januar 2018 auf die folgenden Kennzahlen: Kostenträger: Einwohnergemeinde X.___ Aufwendungen in CHF/Jahr (inkl. Lohnsummenwachstum 2018) Beantragter Betrag im Lastenausgleich ab 2018 545'065.00 Zusammensetzung der geltend gemachten Kosten: