In einer neuen Leistungsvereinbarung aus dem Jahr 2010 sei die Anzahl Übernachtungen dem ermächtigten Betrag angepasst worden. In den vergangenen Jahren sei die Auslastung des Angebotes deutlich über dem ermächtigten Kontingent gelegen und es müssten immer wieder Interessenten abgewiesen werden. Laut mündlichen Abklärungen bei den zuweisenden Stellen bleibe der Bedarf für die Angebote des betreuten und teilbetreuten Wohnens ungebrochen hoch oder werde noch zunehmen. Sowohl im Jahr 2011 wie auch im Jahr 2013 habe die Beschwerdeführerin Gesuche um Erhöhung der ermächtigten Leistungsmenge bzw. des ermächtigten Betrages gestellt, welche jedoch abgelehnt worden seien.