1.3.2.3 Aus den behördlichen Anordnungen sollen die festgelegten Rechte und Pflichten klar und eindeutig hervorgehen. Bleiben Zweifel über ihre Tragweite, muss der massgebende Gehalt durch Auslegung ermittelt werden. Dabei kann insbesondere auf die Begründung der Verfügung zurückgegriffen werden. Miteinzubeziehen ist zudem, welches Verständnis der gesetzlichen Regelung entspricht, da die Verwaltung an die Gesetzgebung gebunden und nicht zu vermuten ist, sie habe eine vom Gesetz abweichende Lösung treffen wollen. Gestützt auf den Vertrauensgrundsatz ist weiter zu berücksichtigen, wie die Adressatinnen und Adressaten die Verfügung in guten Treuen verstehen durften und mussten.15