den Rahmen des Zulässigen festlegen, wenn von Rechten je nach der Art der Ausübung in erlaubter oder unerlaubter Weise Gebrauch gemacht werden kann. Nebenbestimmungen sind anfechtbar und durchsetzbar wie die Hauptpunkte einer Verfügung. Die Nebenbestimmungen werden unterteilt in Auflagen, Bedingungen und Befristungen. Eine Auflage verpflichtet die Verfügungsadressatin bzw. den –adressaten zusätzlich zur Hauptanordnung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen.14 Vorliegend beinhaltet Ziffer 2.8 keine solche zusätzliche, selbständig erzwingbare Verpflichtung. Daher handelt es sich entgegen ihrer Bezeichnung nicht um eine Auflage im beschriebenen Sinn.