Rechtsverletzung vorliege. Rechtsbegehren Ziffer 2 sei auch aus diesem Grund abzuweisen.13 1.3.2.2 Die Modalitäten eines durch Verfügung begründeten Rechtsverhältnisses können mit Nebenbestimmungen näher ausgestaltet werden. Nebenbestimmungen sollen im Allgemeinen 12 Beschwerde vom 22. Februar 2018, S. 5 Ziff. 21; Replik vom 9. Mai 2018, S. 3 Ziff. 8 13 Beschwerdevernehmlassung vom 23. April 2018, S. 3 f. Seite 5 von 21 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern