1.3.2 Mit Rechtsbegehren Ziffer 2 verlangt die Beschwerdeführerin die ersatzlose Streichung von Ziffer 2.8 des Dispositivs. Ziffer 2.8 hält fest, dass Projektierungs- und Investitionskosten Sache der Einwohnergemeinde X.___ seien und nicht dem Lastenausgleich zugeführt werden könnten.