2.8 Projektierungs- und Investitionskosten sind Sache der Einwohnergemeinde X.___ und können nicht dem Lastenausgleich zugeführt werden. 1 unpaginierte Vorakten, Gesuch der Beschwerdeführerin vom 31. Mai 2017 um Ermächtigung für die Angebote im Bereich Obdach/Wohnen für die Ermächtigungsperiode 2018 bis 2021; Verfügung der Vorinstanz vom 22. Januar 2018 Seite 2 von 21 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern