52 Aktenbeurteilung Fall H.___ durch Dr. med. I.___ vom 26. September 2009; unpag. Vorakten 53 BGer 2C_879/2013 vom 17. Juni 2013, E. 7.2, mit Hinweis auf BGE 139 I 218 E. 4.3 S. 224 Seite 22 von 25 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern werden Patienten und Patientinnen vor jenen Verfehlungen geschützt, die sich der Beschwerdeführer hat zuschulden kommen lassen, andererseits wird ein Schaden am Ansehen des Gesundheitssystems verhindert.