- Mit rund zweijähriger Verspätung und erst nach mehreren Aufforderungen eingereichte Stellungnahme zur aufsichtsrechtlichen Anzeige von Frau D.___ vom 11. November 2014.48 - Fehlende Begleichung der mit Verfügung vom 26. Mai 2015 als Disziplinarmassnahme angeordneten Busse sowie der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3‘500.00.49 - Massiv verspätete Reaktion (nach rund zehn Monaten) auf die Eröffnung des aufsichtsrechtlichen Verfahrens am 3. Mai 2017.50 - Verspätete Reaktion auf die rechtsgültig zugestellte und empfangene Verfügung vom 22. August 2017 (eine erste Reaktion erfolgte nach Angaben der Beschwerdeführerin erst Ende November 2017).