- Entzug der Berufsausübungsbewilligung als Ärztin vom 9. März 2010 wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit (wiederholtes Ignorieren verschiedenster Aufforderungen der Vorinstanz zur Einreichung von Stellungnahmen, Verletzung der strafrechtlichen Meldepflicht im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen, mehrfaches Ignorieren von Anfragen von Patientinnen betreffend die Herausgabe von Behandlungsdokumentationen und betreffend Meldungen an die Haftpflichtversicherung, Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht bei der Behandlung von drei Patientinnen sowie Verstoss gegen Art. 40 Bst. h