Uneinsichtigkeit und mangelnde Kooperationsbereitschaft der Medizinalperson können schliesslich zur Überzeugung der Behörden beitragen, dass sich das beanstandete Verhalten jederzeit wiederholen kann.39 Der begründete Entzug der Bewilligung infolge mangelnder Vertrauenswürdigkeit stellt keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit dar.40 2.5.5 Die Beschwerdeführerin rügt die fehlerhafte Erstellung des massgeblichen Sacherhalts. Sie bestreitet dabei nicht den Sachverhalt an sich, sondern rügt die unzulässige Berücksichtigung vergangener oder erledigter Vorkommnisse im vorliegenden Verfahren. Der Beschwerde-