Nachdem sie ihre Berufsausübungsbewilligung am 3. Januar 2018 der Vorinstanz zugestellt habe, habe sie in kurzer Zeit umdisponieren müssen, was angesichts ihrer grossen Patientenzahl nicht so einfach gewesen sei, da bei vielen Patientinnen (insbesondere bei Schwangeren) die lückenlose Betreuungskontinuität habe sichergestellt werden müssen. Leider seien nicht alle Patientinnen innert nützlicher Frist erreichbar gewesen, so dass sich vereinzelt Patientinnen in ihrer Praxis eingefunden und mit den Unterlagen hätten fortgeschickt werden müssen. Eine reguläre Sprechstunde habe seit dem 3. Januar 2018 nicht mehr stattgefunden.