Anschuldigungen vor allem seitens zweier Patientinnen werde sie mit dem Entzug ihrer Berufsausübungsbewilligung bestraft, weil sie sich unverschuldet nicht fristgerecht gewehrt habe. Nachdem sie ihre Berufsausübungsbewilligung am 3. Januar 2018 der Vorinstanz zugestellt habe, habe sie in kurzer Zeit umdisponieren müssen, was angesichts ihrer grossen Patientenzahl nicht so einfach gewesen sei, da bei vielen Patientinnen (insbesondere bei Schwangeren) die lückenlose Betreuungskontinuität habe sichergestellt werden müssen.