- Mit E-Mail vom 30. November 2016 habe die Vorinstanz die Beschwerdeführerin erneut aufgefordert, bis am 19. Dezember 2016 eine schriftliche Stellungnahme zur Anzeige von D.___ einzureichen, die Busse und Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'500.00 zu begleichen sowie einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister einzureichen. Die Vorinstanz habe der Beschwerdeführerin zudem angedroht, bei unbenutztem Ablauf der Frist Seite 13 von 25 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern