- Anlässlich eines Gesprächs am 29. November 2016 zwischen der Beschwerdeführerin und der stellvertretenden Kantonsärztin sei die Beschwerdeführerin auf die Anforderungen an die Zusammenarbeit sowie auf mehrere offene Pendenzen, insbesondere die Stellungnahme zur aufsichtsrechtlichen Anzeige von D.___ und die Begleichung der mit Verfügung vom 26. Mai 2015 ausgesprochenen Busse in der Höhe von CHF 3‘000.00 aufmerksam gemacht worden.