- Am 14. März 2016 habe die Patientin E.___ eine aufsichtsrechtliche Anzeige bei der Vorinstanz eingereicht, da die Beschwerdeführerin ihr die Behandlungsdokumentation trotz dreimaliger schriftlicher Aufforderung nicht zugänglich gemacht habe. Auch auf eine Aufforderung und Mahnung zur Aktenherausgabe seitens der Vorinstanz habe die Beschwerdeführerin nicht reagiert.