- Mit aufsichtsrechtlicher Anzeige vom 26. September 2014 habe die Patientin D.___ gegenüber der Vorinstanz geltend gemacht, sie sei über einen längeren Zeitraum hinweg falsch behandelt worden, zudem entspreche die Praxis der Beschwerdeführerin nicht den hygienischen Erfordernissen. Trotz dreimaliger Aufforderung seitens der Vorinstanz habe sich die Beschwerdeführerin nicht zur aufsichtsrechtlichen Anzeige geäussert.