- Am 18. Oktober 2010 sei die Beschwerdeführerin aufgrund eines Behandlungsfehlers (unterlassene Pränataldiagnose) zur Zahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 30‘000.00 an ihre ehemalige Patientin C.___ verurteilt worden. Das erstinstanzliche Urteil sei vom Obergericht des Kantons Bern bestätigt worden.