In Analogie dazu ist ein Beweismittel entscheidend, wenn seine Berücksichtigung ein für die gesuchstellende Partei vorteilhafteres Ergebnis zeitigen kann. Die Behörde ist auch ohne entsprechendes Gesuch gehalten, auf ein abgeschlossenes Verfahren zurückzukommen, wenn sie unberücksichtigt gebliebene erhebliche Tatsachen oder Beweismittel entdeckt.17 2.4.3 Mit Verfügung vom 3. Mai 2017 hat die Vorinstanz gegenüber der Beschwerdeführerin ein Verfahren auf Entzug der Berufsausübungsbewilligung als Ärztin eröffnet und ihr bis am 31. Mai 2017 Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme zum dargelegten Sachver- 16 Beschwerdevernehmlassung vom 21. März 2018, Ziff. 2.1 und 2.2