7 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 56 N. 1, mit Hinweisen 8 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 56 N. 3 mit Hinweisen; Müller, a.a.O., S. 122 ff. Seite 5 von 25 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern rechtliche Umstände. Diese Norm ist auch nicht massgebend, wenn nach Ergehen einer negativen Verfügung oder eines negativen Verwaltungsjustizentscheids aufgrund veränderter Rechtslage um Durchführung eines neuen Verfahrens ersucht wird.9 2.3 Eintretensvoraussetzungen im engeren Sinn