2. Mit rechtskräftiger Verfügung vom 22. August 2017 hat das Kantonsarztamt (KAZA; nachfolgend: Vorinstanz) der Beschwerdeführerin die Berufsausübungsbewilligung wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit entzogen. Zur Begründung führte die Vorinstanz im Wesentlichen an, die Beschwerdeführerin habe ihr Verhalten trotz der angeordneten bzw. in Aussicht gestellten aufsichtsrechtlichen Massnahmen sowie einer persönlichen Unterredung mit der stellvertretenden Kantonsärztin nicht geändert und weiterhin zahlreiche Aufforderungen der Vorinstanz zur Einreichung von Dokumenten und Stellungnahmen ignoriert.