E. 2.4.3) Seite 24 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern vorhergehenden Punkte. Dem Angebot der Beschwerdegegnerin liegen effektiv Lebensläufe bei, die von der Vorinstanz als vertrauensbildend gewertet wurden. Die Bewertung dieser entzieht sich jedoch der Kognition der GEF.