Vielmehr würden die Mitarbeiter samt Material zu Arbeitsbeginn am Arbeitsort deponiert und nach der Arbeitsvollendung wieder abgeholt. Insofern sei eine Wegdifferenz von lediglich 89,2 km für schweizerische Verhältnisse nicht zu beachten und könne somit nicht zum wirtschaftlich günstigsten Angebot führen. Zudem könne eine Wegdifferenz in dieser Grössenordnung nicht ernsthaft als ökologischer angesehen werden, zumal damit kein bemerkenswerter CO2-Ausstoss verbunden ist. Weiter könne diese geringe Wegdifferenz nicht ernsthaft als gewichtiger erachtet werden als eine Preisdifferenz von CHF 76'446.50.