Die Rüge, dass der Entscheid mangels Begründung willkürlich sei, erweist sich durch die Heilung der Gehörsverletzung als unbegründet. Die Verletzung des Gehörsanspruchs wird jedoch bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen sein. 2.5.3. Rüge der willkürlichen Erteilung des Zuschlags in einer Pattsituation a) Argumente der Verfahrensbeteiligten Die Vorinstanz bringt in der Beschwerdevernehmlassung vor, dass sie zur Auflösung der Pattsituation die folgenden Punkte berücksichtigt habe: - Die Beschwerdeführerin habe ein minimal preisgünstigeres Angebot abgegeben;