62 Tschannen/Zimmerli/Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl., Bern 2014, § 26 Rz. 3 ff. 63 Tschannen/Zimmerli/Müller, a.a.O., § 26 Rz. 11 64 Tschannen/Zimmerli/Müller, a.a.O., § 26 Rz. 13 ff. Seite 18 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern «Jedes Kriterium wird mit einer Note (N) zwischen 0 – 5 in Schritten von ganzen Punkten bewertet. Anschliessend werden pro Kriterium die Wertungen mit den Gewichtungen (G) multipliziert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl (P) erhält den Zuschlag.»65