vorliegend: 40%) 54 Beschwerde, S. 12 Ziff. 34 Punkt 7 f. bzw. 10 f. und S. 14 Ziff. 36; korrekt hingegen die Berechnung in der Be- schwerde auf S. 14 Ziff. 37 und der Beschwerdebeilage 14, wenn auch mit falschen Angebotspreisen (ohne Skonto). Seite 16 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern heit vorliegen, so wäre der Entscheid aufzuheben und es wäre ein Losentscheid nachzuholen. Aus Sicht der Beschwerdeführerin könne dieser auch durch die GEF vorgenommen werden.55