zahl von Formeln berechnet werden, die alle zum selben Resultat führen.52 In der Notenberechnung der Vorinstanz ist kein Fehler zu erkennen.53 Die Bewertung der Angebotspreise inkl. Skonto- und Baunebenkostenabzug ergibt sowohl für die Beschwerdeführerin (CHF 3'178'813.95) als auch für die Beschwerdegegnerin (CHF 3'190'155.17) eine auf eine Kommastelle gerundete Note von 3.7. Der Notenberechnung der Beschwerdeführerin kann demgegenüber nicht gefolgt werden, da diese Berechnung nicht den Ausschreibungsunterlagen entspricht.54