Die Preisbewertung erfolgt demnach linear zwischen dem tiefsten Angebot inkl. des Skontound Baunebenkostenabzuges (CHF 2'886'431.23) und einem hypothetischen Angebot, das 40 % über dem tiefsten Angebot liegt (CHF 4'041'003.73). Die Skala an sich wird von der Beschwerdeführerin nicht bestritten und wurde von der Vorinstanz auch entsprechend den Ausschreibungsunterlagen angewandt.51 Eine lineare Benotung der Angebote kann mit einer Viel- 47 Beschwerdevernehmlassung, S. 8 Ziff. 17 48 BVR 2015, S. 564 E. 4.3 (mit Hinweisen); vgl. BVR 2019, S. 201 E. 3.1 49 Ordner «Ausschreibungsunterlagen», pag. 3 ff. 50 Ordner «Ausschreibungsunterlagen», pag. 13 ff.