Die Ausschreibung49 sieht unter Ziff. 2.10 «Zuschlagskriterien» vor, dass der Zuschlag aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien erfolgt. Gemäss Ziff. 3.2 des KBOB- Dokuments Nr. 8 der Ausschreibungsunterlagen50 erfolgt die Bewertung wie folgt: «Jedes Kriterium wird mit einer Note (N) zwischen 0 - 5 in Schritten von ganzen Punkten bewertet. Anschliessend werden pro Kriterium die Wertungen mit den Gewichtungen (G) multipliziert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl (P) erhält den Zuschlag. Bewertung Preis Die Bewertung des Preises erfolgt nach folgender Bewertungsmethode: