Die Bewertungsmethode der Vorinstanz entspreche den Ausschreibungsunterlagen und sei nicht zu bemängeln. Die Vorinstanz habe die Zuschlagskriterien korrekt geprüft und zurecht 45 Beschwerdevernehmlassung, S. 7 Ziff. 14 - 15 46 Beschwerdevernehmlassung, S. 7 Ziff. 16 Seite 14 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern sowohl bei der Beschwerdeführerin wie auch der Beschwerdegegnerin eine Punktzahl von 382 errechnet.47 2.4.2. Streitgegenstand