Mitnichten werde damit ausgesagt, die Notenskala erstrecke sich zwischen diesen beiden Beträgen. Vielmehr liege die Notenskala – wie ausgeschrieben – zwischen dem günstigsten Angebot und einem hypothetischen, 40 % teureren Angebot.45 Das günstigste bereinigte Angebot stamme von der E.___ und betrage CHF 2'930’387.04. Entsprechend habe die Vorinstanz die Noten der Zuschlagsempfängerin und der Beschwerdeführerin wie folgt berechnet: Beschwerdegegnerin Abweichung vom tiefsten Preis in Fr.: 308 349.15 Abweichung vom tiefsten Preis in %: 10.5224