Der Entscheid erscheine somit willkürlich. Unterschiedlichen Preisen seien nicht dieselben Noten zu erteilen, und der Differenz zwischen den Angebotspreisen sei mit der linearen Bewertung Rechnung zu tragen. Das Ziel eines gewählten Preisbewertungsmodells müsse es sein, die Bewertung der Angebotspreise so zu bewerkstelligen, dass das im Voraus bekannt gegebene Gewicht des Bewertungskriteriums bei der Evaluation auch tatsächlich zum Tragen komme.44 44 Beschwerde, S. 12 Ziff. 34 - 40 Seite 13 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern