100 % aufgerechnet werde und damit 18,362 % von der Höchstnote 5 betrage, ergebe sich für die Beschwerdeführerin eine Punktezahl von 4,1 (auf eine Kommastelle gerundet), und nicht lediglich 3,7 Punkte, wie von der Vorinstanz angenommen. Multipliziert mit der Gewichtung von 60 % resultiere damit beim Preiskriterium eine Gesamtpunktzahl von 246 für die Beschwerdeführerin. Demgegenüber weiche das Angebot der Beschwerdegegnerin (CHF 3'255'260.40) vom tiefsten Angebot E.___ (CHF 2'945'338.05) um CHF 309'922.35 ab, womit sich gemessen auf der Berechnungsskala, welche bis zu 40 % reiche, eine Abweichung von 9,5206 % ergebe.