Die Beschwerdeführerin liegt daher richtig, dass die Vorinstanz mangels Berücksichtigung der Baunebenkosten die Angebotspreise falsch berechnet hat. Anders als ein Skonto, der je nach Offerte anders ausfällt, spielt es für die Benotung des Preises allerdings keine Rolle, ob die Baunebenkosten berücksichtigt werden oder nicht, da der prozentuale Abzug der Baunebenkosten vom 1.5 % bei sämtlichen Offertpreisen vorzunehmen ist, womit sich die Preisbewertung insgesamt nicht ändert. Das Argument, wonach die Bewertung des Preiskriteriums mangels Vornahme des Abzugs der Baunebenkosten von 1,5 % fehlerhaft erfolgt sei, ist demnach unbegründet. 2.4. Notenskala