Die Skontofrist ist für alle Bietenden gleich, weshalb ein Vergleich der Angebote ohne weiteres gemacht werden kann.40 Die Berücksichtigung des Skontos ist demnach vorliegend nicht nur zulässig, sondern Pflicht. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 2.3. Fehlender Abzug der Baunebenkosten 2.3.1. Argumente der Verfahrensbeteiligten