Seite 10 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Die Ausschreibung sieht unter Ziff. 3.3 «Zahlungsbedingungen»34 eine Zahlungsfrist von 45 Tagen vor. Das KBOB-Dokument Nr. 8 in den Ausschreibungsunterlagen35 verweist unter Punkt C.4 «Finanzielle Modalitäten» auf Ziff. 4 des vorgesehenen Werkvertrages36. In diesem findet sich die Zahlungsfrist von 45 Tagen unter der Ziff. 4.3 «Prüf-/Zahlungsfristen» wieder. Eine weitere Erwähnung der 45-tägigen Zahlungsfrist findet sich in den «Besonderen Bestimmungen»37 unter Ziff. 944.410.02.