Gerade die grossen Auftraggeber könnten oder wollten ihren finanziellen Verpflichtungen aus mannigfaltigen Gründen nicht fristgerecht nachkommen, womit jeweils keine Berechtigung an einem Skonto bestehe. Auf der Basis dieser Hypothese dürfe dem Skonto bei der Bewertung 17 Ordner «Ausschreibungsunterlagen», pag. 164. 18 Replik, S. 3 ff. Ziff. 4 - 12 Seite 8 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern