Beiden Formularen sei gemeinsam, dass ein möglicher Skontoabzug nicht zum relevanten Angebot gehöre: Erstens sei die Skontoposition unterhalb der Angebotssumme aufgeführt und habe somit nichts mehr mit dem Angebot und dem offerierten Werkpreis zu tun. Zweitens werde unter der Skontoposition keine abschliessende bzw. eine bereinigte Angebotssumme mehr aufgeführt. Drittens sei das Angebot auch ausdrücklich als solches bezeichnet. Dies sei absolut nachvollziehbar, da der Skonto nicht als Teil des Werkpreises angesehen werde, sondern lediglich ein Abzug des Werklohns oder ein Abzug des Vergütungsbetrags sei.