Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Vorinstanz habe fälschlicherweise eine Bewertung der Nettopreise inkl. Skonto vorgenommen. Gemäss den Submissionsbestimmungen bestimme sich der Preis (Z1) lediglich über den Nettopreis (inkl. Rabatt, Baunebenkosten von 1,5 % und MwSt. von 7,7 %), während ein Skontoabzug nicht als Teil des Nettopreises gelte. Auf eine andere Preisberechnung könne sich die Vorinstanz nicht berufen, zumal sie im Submissionsformular bei der Preiskalkulation keinen Abzug für Skonti vorgesehen habe. Vielmehr tauche ein möglicher Skontoabzug erst unter dem Nettopreis auf. Daher dürfe ein solcher Abzug auch nicht miteinberechnet werden.