1.3. Die Beschwerdefrist beträgt zehn Tage (Art. 14 Abs. 1 ÖBG und Art. 15 Abs. 2 IVöB). Die angefochtene Verfügung datiert vom 20. November 2018 ist bei der Beschwerdeführerin am 29. November 2018 eingegangen.9 Die Beschwerdefrist hat somit am Montag, 10. Dezember 2018 geendet (Art. 41 Abs. 1 VRPG). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde vom 6. Dezember 2018 ist somit einzutreten. 1.4. Die unterzeichnenden Anwälte sind gehörig bevollmächtigt.10