Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF; BSG 152.221.121) Seite 3 von 28 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 8. Mit Eingaben vom 19. und 20. März 2019 verzichteten die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin unter Festhaltung an ihren bisherigen Anträgen auf eine weitere Stellungnahme. 9. Mit Replik vom 5. April 2019 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen in der Beschwerde vom 6. Dezember 2018 vollumfänglich fest, sofern diese nicht bereits behandelt worden seien.